Biogas gilt als „erneuerbare Energie“ und ermöglicht im Unterschied zu Wind und Photovoltaik eine bedarfsgerechte Stromproduktion – aber ist es wirklich CO2-neutral?

Die Bundesregierung plant im EEG21-Gesetz eine Erhöhung der Energiegewinnung aus Biomasse um ca. 50 % – vor allem in Süddeutschland -, denn Erzeugung von Strom aus Biogas und Bio­me­than sichert die nachfrageorientierte „erneuerbare“ Stromproduktion und ist damit das ideale Backup für die dargebotsabhängige Stromproduktion aus Wind und Sonne und wird künftig durch den Wegfall fossiler und nuklearer Kraftwerkskapazitäten noch wichtiger zur Deckung der Residuallast und für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit (Kommentar Biogasrat zum EEG21).

Biogas ist jedoch von der Energie- und Treibhausgas-Bilanz her kaum besser als Erdgas (ist also nicht wirklich „erneuerbar“), führt aber zu Landflächenverbrauch (Äcker statt Wälder), Mono­kulturen, dadurch zur Abnahme der Biodiversität und steht in Konkurrenz zur Lebensmittel­produktion. Warum nimmt man dann nicht gleich Erdgas zur Deckung der Grundlas